BÜRGERBEGEHREN
Mehr NaturErleben im Wildgehege Klövensteen – Raus aus der „Zoofalle“!
ZUSTANDE GEKOMMEN
Herzlichen Dank an alle Menschen, die unterschrieben, gesammelt und uns so großartig unterstützt haben.
Unsere Abstimmungsfrage:
Sind Sie für ein naturnahes, langfristig kosten- und kommerzfreies Wildgehege, ohne Käfighaltung und ohne Flächenerweiterung, mit Betriebsgenehmigung gemäß § 43 BNatSchG, mit Tieren in großen Freigehegen, mehr zeitgemäßen umweltpädagogischen Angeboten und Möglichkeiten für das Erleben, Forschen und Bewegen in der Natur inklusive einem Naturerlebnisspielplatz entsprechend den Vorschlägen von NaturErleben Klövensteen?
Unsere Ziele
- Keine Kommerzialisierung
- Langfristig kostenfrei für Alle
- Haltung von Wildschweinen, Dam-, Reh- und Rotwild sowie Mufflons in weitläufigen, naturnahen Gehegen, keine Tiere in Käfigen
- Neuer Schwerpunkt: Naturerfahrung und interaktive Umweltpädagogik, Ausstellung
- Mehr Bewegung in der Natur: Großer Naturerlebnis-Spielplatz
Daher: Raus aus der „Zoofalle“ und keine fortlaufende Vergrößerung des Tierbestands!
Warum ein zweites Bürgerbegehren zum Wildgehege Klövensteen?
Wir reagieren damit auf die Initiative vom Förderverein Klövensteen, Jägerverband Altona und dem Bürgerverein Rissen, die kürzlich ein Begehren zur "Rettung" des Wildgeheges Klövensteen initiiert haben und das Wildgehege langfristig als Zoo etablieren möchten.
Wir wollen, dass die Altonaer Bürgerinnen und Bürger eine echte Wahlmöglichkeit über die zukünftige Entwicklung ihres Wildgeheges haben.
Wer eine Fortführung als Zoo fordert, vergrößert die finanzielle Schieflage weiter und ebnet den Weg für Kommerzialisierung und Privatisierung.
Deshalb möchten wir die Tierhaltung von Wildschweinen, Dam-, Reh-, Rotwild und Mufflons (Schalenwild) gerne erhalten. Sie leben bereits in weitläufigen, naturnahen Gehegen. Eine Sammlung von Tieren in Käfigen lehnen wir ab, sie ist nicht zukunftsweisend und bei freiem Eintritt auch nicht zu finanzieren.
Wir wollen erreichen, dass das Wildgehege endlich aus dieser „Zoofalle“ herauskommt.
Naturnahe Lebensräume und der direkte Kontakt der Menschen mit ihrer natürlichen Umwelt sind besonders im urbanen, verdichteten Stadtraum wichtig. Wir wollen allen Menschen die Schönheit und Vielfalt der Natur nahe bringen und den wertvollen Naturraum Klövensteen schützen.
Unsere Unterschriftenliste
Bitte beidseitig ausdrucken - vorne Unterschriften, hinten Begründung
Unterstützen Sie unser Bürgerbegehren!
- Drucken Sie sich die Unterschriftenliste aus (beidseitig - Vorderseite für die Unterschriften, Rückseite für die Begründung)
- Fragen Sie in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis, ob sie das Anliegen unterstützen. (Unterschriftsberechtigt sind alle Personen, älter als 16 Jahre mit 1. Wohnsitz im Bezirk Altona)
- Schicken Sie ausgefüllte Unterschriftenlisten an NaturErleben Klövensteen c/o Thure Timmermann, Sandmoorweg 44, 22559 Hamburg
- Wenn Sie uns mit einer kleinen Spende unterstützen wollen: Klövensteensollleben, Thure Timmermann, HASPA, IBAN DE 62 2005 0550 1252 4482 69
Herzlichen Dank!
Fragen & Antworten zum Bürgerbegehren
Was, wenn ich schon das andere Bürgerbegehren unterschrieben habe?
Das ist kein Problem. Sie können bei beiden Bürgerbegehren unterschreiben.
Wie ist das weitere Vorgehen bei diesem Bürgerbegehren?
Es müssen 6.095 gültige Unterschriften innerhalb von 6 Monaten gesammelt werden.
Danach kommt es zum Bürgerentscheid und alle Wahlberechtigten, die bei einer Bezirkswahl in Altona wahlberechtigt sind, erhalten vom Bezirksamt Abstimmungsunterlagen und entscheiden mit Ja oder Nein über die Frage.
Aber jetzt gibt es ja zwei Bürgerbehren - wie geht das dann?
Dann werden beide Fragen zur Abstimmung gestellt und können jeweils mit Ja oder Nein abgestimmt werden.
Zusätzlich muss eine Stichfrage beantwortet werden: "Falls beide Fragen eine Mehrheit bekommen, welche ziehen Sie vor?" Angenommen wird dann die Fragestellung, die in der Stichfrage die Mehrheit erhält.
Zum Verfahren eines Bürgerentscheids siehe § 28 der Verordnung zur Durchführung des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes.