Helfen Sie mit Landschaftsschutzgebiete - wie die Rissen Sülldorfer Feldmark - als unbebauten Landschafts- und Naturraum zu erhalten.
Hier finden Sie Informationen zu unserer Petition, unseren Unterstützern und ergänzende Dokumente. Helfen Sie mit, dass das Landschaftsschutz- und Erholungsgebiet so bleibt wie es auf dem rechten Foto aussieht, und sich nicht in eine Großbaustelle verwandelt.
Jetzt handeln!
Der Rot-Grüne Senat will in der Rissen Sülldorfer Feldmark im Landschaftsschutzgebiet einen 15-Fussballfelder großen Windpark mit bis zu 250 Meter hohen Windkraftanlagen errichten (zum Vergleich: der Fernsehtum ist 276 Meter hoch, die Elbphilharmonie 110 Meter).
Jetzt informieren und aktiv werden!
Der Bau eines Windparks ist eine Großbaustelle!
Für jedes Windrad wird während der Bauphase eine Fläche von 10.000 bis 15.000 m² benötigt. Jedes Fundament hat einen Durchmesser von ca. 30 Metern, wiegt ca. 4.000 Tonnen und wird bei Tiefgründungen mit 30 bis 50 Betonpfählen, die 15 Meter lang sind, im Boden verankert. 100 bis 150 Betonmischerladungen pro Windrad werden dafür benötigt. Zusätzlich werden schwerlastfähige Erschließungsstraßen für die 80 Meter langen Flügel und Turbinen quer durch die ganze Feldmark gebaut.
Unsere Petition auf change.org
unterzeichen und dem Rot-Grünen Senat klarmachen, dass unsere Erholungsflächen und Landschaftsschutzgebiete auch für unsere Kinder erhalten bleiben müssen!
Die Petition wird mittlerweile von 17 Organisationen unterstützt. Mehr Informationen zu den Unterstützern finden Sie weiter unten.
Hier folgen unsere Stellungnahmen, Argumentation und weitere Dokumente:
Bezirksversammlung Altona diskutiert am 28.5.2026 Antrag zum Erhalt der Rissen Sülldorfer Feldmark
Hier finden Sie einen 13-minütigen Mitschnitt mit den Positionen der Parteien in der Bezirksversammlung Altona. Alle lehnen einen Windpark in der Feldmark ab, aber am Ende entscheidet der Rot-Grüne Senat und die Bürgerschaft. Daher ist die Ablehnung der Bezirksversammlung nicht bindend. Der Senat kann die Änderung des Bebauungsplans anweisen oder das Verfahren an sich ziehen (Evozieren).
Nachtrag zur Stellungnahme zum Prüfgebiet Rissen Sülldorfer Feldmark
Die Gesellschaft für ökologische Planung e.V. (GÖP) und die Initiative NaturErleben Klövensteen haben mit Datum 5. Januar 2026 einen ergänzenden Nachtrag zu ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur geplanten Ausweisung der Rissen–Sülldorfer Feldmark als Windvorranggebiet vorgelegt. Der Nachtrag vertieft die rechtliche Bewertung und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Windenergieanlagen sind an diesem Standort nicht genehmigungsfähig.
Im Mittelpunkt stehen der geltende Bebauungsplan Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 sowie die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 15 BNatSchG). Der Bebauungsplan ist Ergebnis eines fast 20-jährigen Planverfahrens und verfolgt konsequent das Ziel, die Feldmark als offenen, weitgehend unbebauten Landschaftsraum für Natur, Artenschutz und Erholung zu sichern. Diese Grundentscheidung wurde 2022 vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Der Nachtrag zeigt auf, dass die Errichtung von bis zu acht Windenergieanlagen mit einer Höhe von bis zu 250 Metern einen schwerwiegenden und nicht ausgleichbaren Eingriff in das Landschaftsbild darstellen würde.
Die Organisationen fordern die zuständigen Fachbehörden auf, den Nachtrag im offiziellen Prüfverfahren zu berücksichtigen und die Rissen–Sülldorfer Feldmark dauerhaft von industrieller Windenergie-Nutzung freizuhalten.
Stellungnahme zum Prüfgebiet Rissen Sülldorfer Feldmark
Rissen–Sülldorfer Feldmark: Kein Platz für Windindustrie im Landschaftsschutzgebiet
Die Gesellschaft für ökologische Planung e.V. (GÖP) und die Initiative NaturErleben Klövensteen haben mit Datum 3. November 2025 eine 28-seitige fachlich fundierte Stellungnahme zur geplanten Ausweisung der Rissen–Sülldorfer Feldmark als Windvorranggebiet vorgelegt. Darin fordern sie die zuständigen Fachbehörden auf, die aufgeführten ökologischen, rechtlichen und planerischen Bedenken im offiziellen Prüfverfahren umfassend zu berücksichtigen.
Die Rissen–Sülldorfer Feldmark liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet und grenzt unmittelbar an das Naturschutzgebiet Schnaakenmoor, das größtenteils auch Natura 2000-Gebiet ist. Der Bau von bis zu acht Windkraftanlagen mit 250 Metern Höhe würde nicht nur das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion massiv beeinträchtigen, sondern auch den Lebensraum streng geschützter Arten wie Rotmilan, Rohrweihe, Uhu und Weißstorch gefährden.
Das Vorhaben widerspricht den Zielen des Landschaftsprogramms Hamburg, der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Bebauungsplans Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26, der ausdrücklich den Erhalt der offenen Kulturlandschaft festschreibt. Zudem gehört die Fläche zum Regionalpark Wedeler Au, in dem besonders Naturschutz und Naherholung gefördert werden sollen.
"Wir hoffen damit einen Beitrag zu leisten, dass beim geplanten Ausbau der Windenergie-Nutzung in Hamburg die Natur nicht unter die Räder kommt" erklären Jörn Steppke (Naturerleben Klövensteen) und Kai Schmille (GÖP).
Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Stadt Hamburg auf, die Rissen–Sülldorfer Feldmark dauerhaft als Landschaftsschutzgebiet zu erhalten und nicht für industrielle Nutzung freizugeben.
Erneuerbare Energie braucht Akzeptanz – und die entsteht nicht durch die Zerstörung unserer letzten intakten Landschaften.
Präsentation mit Kernargumenten
Im Rahmen einer Veranstaltung in der Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook am 12.10.2025 haben wir mit vielen Interessierten unser Anliegen diskutiert. Hier können Sie die Präsentation und ein kurzes Video der Veranstaltung finden
Video der Veranstaltung ansehen
Warum wir die Petition gestartet haben:
Klimaschutz und Energiewende sind wichtig. Doch der Hamburger Senat schießt mit seinen Prüfgebieten für Windenergieanlagen über das Ziel hinaus.
Landschaftsschutzgebiete sind keine Verhandlungsmasse – deshalb Hände weg davon!
Das Flächenziel von 378 ha lässt sich ohne die Inanspruchnahme der Landschaftsschutzgebiete realisieren.
Hamburg muss bis 2032 laut Bundesgesetz 0,5 % seiner Fläche als Windenergiegebiet ausweisen, das sind 378 Hektar.
Der Senat will dies schon vorher, nämlich bis 2027, umsetzen und hat 19 mögliche Flächen identifiziert, darunter Flächen in wertvollen Landschaftsschutzgebieten in:
• Rissener/Sülldorfer Feldmark
• Duvenstedt
• Dove Elbe
• Marmstorf-Lürade
• Volksdorf
• Rahlstedt
• Rönneburger Moor (geplant)
Wir fordern, diese Flächen sofort aus der Planung zu streichen und die Landschaftsschutzgebiete in ihrer Größe zu erhalten.
Auch Flächen im Biotopverbund, die keine bestehenden Windkraftanlagen haben, müssen aus der Prüfung genommen werden!
Landschaftsschutzgebiete sind gesetzlich geschützte Erholungsräume und Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Hier tanken wir Kraft und genießen die Natur. Sie sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 26 geschützt
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung des Naturhaushalts
- zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
In Landschaftsschutzgebieten sind daher alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen!
Doch die Ampel-Regierung hat Anfang 2023 mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes den Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten erlaubt – ein schwerer Fehler!
Hamburg kann seine Windkraftziele erreichen, ohne Flächen in Landschaftsschutzgebieten zu zerstören.
Beispielsweise durch:
- Einbezug vorhandener Windkraftanlagen im Hafengebiet > ca. 20 Hektar
- Ambitionierter Ausbau auf geeigneten weiteren Flächen im Hafen, in Industriegebieten und an Verkehrswegen (z. B. Autobahnen) > ca. 20 Hektar
- Ausweis der Prüfflächen, auf denen bereits heute Windkraftanlagen in Betrieb sind (das sind heute bereits 215 Hektar insgesamt, z. B. Ochsenwerder, Altengamme Nord, Neuengamme, Francop). Diese müssen nicht im geplanten Umfang ausgeweitet werden. Es reicht eine moderate Vergrößerung auf ca. 338 Hektar.
Es ist unnötig, Landschaftsschutzgebiete zu opfern, da ausreichend Alternativen bestehen!
Wir appellieren an Bürgermeister Peter Tschentscher sowie die zuständigen Senatorinnen und Senatoren, die Prüfung und Planung für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten sofort einzustellen.
Schützen wir gemeinsam die Natur und die Erholungsräume unserer Stadt. Unterstützen Sie unsere Petition und setzen Sie ein starkes Zeichen an den Hamburger Senat:
Hände weg von unseren Landschaftsschutzgebieten und dem Biotopverbund!
Die Petition wird unterstützt von:
- BI NaturErleben Klövensteen
- NABU Gruppe West
- Gesellschaft für ökologische Planung e.V.
- BI Klövensteensollleben
- Bezirksjägergruppe Hamburg-Altona im Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg
- Klövensteenreiter e.V.
- Grüne Brünschen e.V.
- Zukunftsforum Altona e.V.
- Bürgerverein Sülldorf Iserbrook e.V.
- Blankeneser Bürger-Verein e.V.
- Borner Runde (Bürgerbeteiligungsgremium Osdorfer Born)
- Bürger und Heimatverein Nienstedten e.V.
- NABU Gruppe Wedel
- Zukunftsforum Rissen e.V.
- 100.000 Schmetterlinge in Lurup
- Sülldorf Forum
- Luruper Bürgerverein von 1952 e.V.
Hier geht es zu den Planungsunterlagen der Stadt Hamburg
Übersicht Kurzsteckbriefe Windenergiegebiete mit Flächen
Senat bestätigt Veröffentlichung des Entwurfs des Flächennutzungsplans für Juni 2026
Hamburg, 4.6.2026
Aus einer Anfrage der CDU in der Bürgerschaft geht hervor, dass der neue Flächennutzungsplan und die dazugehörigen Gutachten noch im Juni 2026 an die Träger öffentlicher Belange, Umlandgemeinden und Naturschutzverbände zur Stellungnahme gegeben wird. Jetzt kommt es darauf an, dass die Naturschutzverbände klar Stellung für natur- und Landschaftsschutz beziehen.
Die Beteiligung der "normalen Öffentlichkeit" soll erst im Herbst erfolgen
Senat kündigt Vorstellung des Entwurfs des Flächennutzungsplans für 2. Quartal 2026 an.
Auf eine Anfrage der CDU vom 4.3.2026 zum Stand der Planung kündigt der Senat die Veröffentlichung des Planentwurfs mit den Windvorranggebieten sowie der dafür erstellten Gutachten für das 2. Quartal 2026 an.
Schriftliche Anfrage bestätigt: Senat wird geltenden Bebaungsplan ändern, wenn die Rissen Sülldorfer Feldmark Windvorranggebiet werden sollte
Auf eine schriftliche kleine Anfrage (SKA) vom 21.10.2025 bestätigt der Senat, dass die Vereinbarung von SPD, Grünen und Altona keine Auswirkung auf den Prozess der weiteren Flächenauswahl hat und der Senat sich vorbehält, den zur Zeit geltenden Bebauungsplan, der eine Nutzung für Windenergie ausschließt, zu ändern.
Teilerfolg: SPD, Grüne und CDU in der Bezirksversammlung Altona lehnen Nutzung der Rissen Sülldorfer Feldmark für Windenergie ab - aber der Senat und nicht die Bezirksversammlung entscheidet
In der Zusammenarbeitsvereinbarung im Rahmen der Wahl der neuen Bezirksamtsleitung haben sich die Bezirkspolitiker festgelegt:
" Die Windenergie stellt einen wichtigen Bestandteil der erneuerbaren Energien dar, den es zu stärken gilt. Insofern ist das Ziel Hamburgs, die gesetzlich geforderten Windenergiegebiete fünf Jahre schneller vollständig auszuweisen, zu begrüßen. In Anbetracht des besonderen Eingriffs in die Natur, insbesondere für die zur Erstellung und Versorgung möglicher Windkraftanlagen notwendigen Infrastrukturmaßnahmen und des gültigen Bebauungsplans sowie langwierigen Prozesses zur Sicherung der Feldmarken (über 25 Jahre), lehnen wir die Errichtung von Windkraftanlagen in den Sülldorfer und Rissener Feldmarken ab. "
Allerdings wird die Entscheidung nicht in der Bezirksversammlung getroffen, sondern von SPD und Grünen im Senat. Daher ist diese Vereinbarung zu begrüßen, bedeutet aber leider noch keineswegs, dass die Fläche der Rissen Sülldorfer Feldmark NICHT für Windkraft genutzt wird. Wenn der Senat anders entscheidet, und die Fläche im Flächennutzungsplan ausweist, dann wird auch der Bebauungsplan dafür geändert.
Drucksache 23-918: Windenergie in Hamburg: Wie ist der Zeitplan für die Gutachten?
Der Senat hat für die Auswahl der Windvorranggebiete zahlreiche Gutachten für die Prüfgebiete beauftragt. Leider beantwortet der Senat konkrete Fragen nach dem Umfang der beauftragten Gutachten nicht.
Masterplan Windkraft Hafen
Ergebnis des "Masterplans Windkraft Hafen", mit dem die Freie und Hansestadt Hamburg die Hamburg Port Authority beauftragt hat, zur Bestimmung des Ausbaupotentials von Windkraft im Hafengebiet.
Dies bestätigt, dass unsere Forderung in der Petition umsetzbar ist.
Drucksache 23-66
Prüfverfahren zur Windenergiepotenzialfläche in der Rissener und Sülldorfer Feldmark – alles schon in trockenen Tüchern?
Drucksache 23-172
Windenergie in Hamburg: Wann wird die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht?
Position Die LINKE Altona
Der Antrag von CDU und FDP mit der Übernahme einiger Punkte aus einem Antrag der LINKEN, Drucksache 22-0603.3, wird am 10.2.2025 im Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz erörtert.
Die Petition wird unterstützt von [1/6]:
Unterstützer der Petition [2/6]
Unterstützer der Petition [3/6]
Unterstützer der Petition (4/6)
Unterstützer der Petition (5/6)
Unterstützer der Petition (6/6)
Bildergalerie
Landschaftsschutzgebiet Rissen Sülldorfer Feldmark